Waldorfkindergarten Alfter-Heidgen e.V.

Waldorfkindergarten Alfter-Heidgen e.V.

Grüner Weg 65
53347 Alfter
Telefon: 0228 / 64 55 59
Fax: 0228 / 360 022 66
E-Mail: info(at)waldorfkindergarten-alfter-heidgen.de

 

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07.30 – 16.30 Uhr

Waldorfkindergarten
Alfter-Heidgen e.V.

 

Grüner Weg 65
53347 Alfter
Telefon: 0228 - 64 55 59
Fax: 0228 - 360 022 66

Waldorfkindergarten Alfter-Heidgen e.V.

Die Organe des Kindergartens,
deren Funktion und Aufgabenbereich:

 



ErVo

In einer gemeinsamen Konferenz der Erzieher und des Vorstands wird regelmäßig über Dinge beraten, die beide Aufgabenbereiche überschneiden.

Trägerverein / Vorstand 

Der Trägerverein sorgt dafür, dass der Kindergarten rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich „funktioniert”. Dazu übernehmen Eltern ehrenamtliche Posten als Personal-, Haus- und Hof-, Öffentlichkeitsvorstand sowie Kassenwart und entscheiden über Personalfragen, achten auf die Finanzlage, repräsentieren den Kindergarten in der Öffentlichkeit und kümmern sich um Reparaturen und Wartungen an Gebäude und Grundstück.

Der Trägerverein hat zum Ziel, die sachgerechten Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Impulse Rudolf Steiners in eine zeitgemäße Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder zu schaffen. Er hat zudem die Aufgabe, durch Erfahrungsaustausch, Weiterbildung und Beratung eine Qualitätsentwicklung der Einrichtung und des Vereins dauerhaft zu pflegen. Den Rahmen hierfür bildet die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, mit anderen Kindergarten-Trägern, insbesondere mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und mit der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten.

Mitglieder

Mitglied des Trägervereins kann jeder werden, der die Vereinsziele unterstützt und bei ihrer Verwirklichung mitarbeiten möchte. Wir unterscheiden zwischen aktiven (stimmberechtigten) und fördernden (nicht stimmberechtigten) Mitgliedern. Alle Erziehungsberechtigte, deren Kinder in unserem Kindergarten aufgenommen werden, bilden die aktive, stimmberechtigte Mitgliedschaft. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird in der Mitgliederversammlung beschlossen.

Mitgliederversammlung

mindestens einmal jährlich wird eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, oder wenn eine gewisse Anzahl der Mitglieder dies wünscht.

Elternvertreter

Jede Gruppe wählt zu Beginn eines Kindergartenjahres in einer Elternversammlung Elternvertreter. Sie sollen den Eltern gegenüber Ansprechpartner in allen Fragen zum Kindergartenablauf sein.

Die Elternvertreter bilden zusammen mit dem Vorstand und dem Team den Elternrat, der mindestens einmal im Kindergartenjahr zusammentrifft, um die anstehenden Aufgaben zu planen.

Der Elternrat kann Tagesordnungspunkte in die Erzieher-Vorstands-Sitzung (ErVo) einbringen und somit die Kommunikation zwischen den Eltern, dem Vorstand und den Erziehern herstellen und Anregungen der Eltern weitergeben.

Elternvertreter engagieren sich, um „neuen” Eltern und Kindern den Kindergarten näher zu bringen.

Sie organisieren Kennenlern- und Abschiedstreffen, berufen Elternversammlungen ein und sind Ansprechpartner für Eltern und Erzieher/innen. Außerdem unterstützen sie die verschiedenen Feste im Jahresablauf, indem sie die Eltern zur Mitarbeit engagieren und übernehmen die Nachverfolgung der Elternarbeitsstunden.

zum Seitenanfang